Schulungen
Präventions-Schulungen laut Rahmenordnung und Curriculum
Die Präventionsschulungen im Erzbistum Hamburg folgen klaren rechtlichen und fachlichen Vorgaben. Grundlage ist die Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz (2019), die Prävention gegen sexualisierte Gewalt als verpflichtenden Bestandteil kirchlicher Arbeit festschreibt.
Darin wird u. a. gefordert, dass alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen geschult werden, um Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene zu schützen.
Auf dieser Basis wurde für das Erzbistum Hamburg ein eigenes Curriculum entwickelt. Eine Kurzversion des Curriculums wird in Kürze hier veröffentlicht. Es regelt die konkreten Schulungsinhalte, differenziert nach Zielgruppen, und legt fest, welche Kompetenzen in den Basisschulungen und Auffrischungen vermittelt werden. So ist sichergestellt, dass Präventionsarbeit nicht dem Zufall überlassen bleibt, sondern verbindlich, einheitlich und qualitätsgesichert umgesetzt wird.
Die Verknüpfung von Rahmenordnung und Curriculum macht deutlich: Präventionsschulungen sind keine freiwillige Zusatzqualifikation, sondern eine verpflichtende Maßnahme zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
Schulungsformate im Erzbistum Hamburg
Präventionsschulungen sind ein zentraler Baustein im Schutz vor sexualisierter Gewalt. Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen im Erzbistum Hamburg sind verpflichtet, sich regelmäßig mit den Themen Kinderschutz, Nähe und Distanz sowie Grenzachtung auseinanderzusetzen.
In den Schulungen erwerben die Teilnehmenden Grundlagenwissen, um Gefährdungssituationen zu erkennen, Grenzverletzungen zu benennen und angemessen handeln zu können. Sie werden sensibilisiert für die besondere Verantwortung im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen und befähigt, institutionelle Schutzkonzepte aktiv mitzugestalten.
Je nach Verantwortungsbereich gibt es unterschiedliche Formate:
Basisschulung (1-tägig, 6 Stunden)
Für Mitarbeitende in der Verwaltung ohne oder mit Außenkontakt und begrenztem Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen (z. B. Buchhaltung, Hausmeister_innen, Sekretariate, Empfang, Öffentlichkeitsarbeit) sowie für Personen mit gegrenzten Interventionsauftrag (z. B. FSJ, BFD, Honorarkräfte im Jugendbereich) und für alle Ehrenamtlichen, die in ihrer Tätigkeit direkt und indirekt Kontakt zu Kindern, Jugendlichen oder schutzbedürftigen Erwachsenen haben.
Vermittelt grundlegendes Wissen zu sexualisierter Gewalt, Handlungssicherheit im Verdachtsfall und fördert die Kultur der Achtsamkeit.
Die 1-tägige Basisschulung kann in Präsenz oder online stattfinden, jeweils entweder an einem Tag oder aufgeteilt auf zwei Tage.
Basisschulung (2-tägig, 12 Stunden)
Für Personen in der Pastoral- und Bildungsarbeit (z. B. Gemeindereferent_innen, Bildungsreferent_innen), für Mitarbeitende mit intensivem Einzel- oder Direktkontakt (z. B. Seelsorge, Beratung, Medizin, Pädagogik) sowie für Leitungspersonen (z. B. Kita- und Schulleitungen, Pfarreileitungen, Fachbereichsleitungen).
Diese Schulung geht vertiefend auf Prävention, Kommunikation mit Betroffenen, Täter_innenstrategien und institutionelle Verantwortung ein.
Die 2-tägige Basisschulung findet ausschließlich in Präsenz statt.
Auffrischungsschulung (1-tägig, 6 Stunden)
Für alle Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen, verpflichtend spätestens alle 5 Jahre.
Dient der Wiederholung und Aktualisierung des Wissens. Themenschwerpunkte können variieren, z. B. digitale sexualisierte Gewalt, Gesprächsführung mit Kindern und Jugendlichen, Trauma-Sensibilität, Zivilcourage.
Die Auffrischungsschulung kann in Präsenz oder online stattfinden, jeweils entweder an einem Tag oder aufgeteilt auf zwei Tage.
Zusätzlich wird die Auffrischungsschulung für Hauptamtliche auch in einem Kombi-Format aus E-Learning und einer gemeinsamen Zoom-Sitzung angeboten.
So funktioniert das E-Learning-Format:
Möchten Sie an einer Auffrischungsschulung im Kombi-Format teilnehmen, bekommen Sie etwa vier Wochen vor dem gemeinsamen Termin die Zugangsdaten zum E-Learning auf der bistumseigenen Lernplattform s@lt.
Das E-Learning-Modul muss bis drei Tage vor dem gemeinsamen Zoom-Termin vollständig bearbeitet worden sein, sonst ist eine Teilnahme an der Zoom-Sitzung nicht möglich. Die Bearbeitung des E-Learning-Moduls nimmt etwa 3h in Anspruch, die Sie sich vor dem gemeinsamen Termin frei einteilen können. Innerhalb der Tage unmittelbar vor dem gemeinsamen Termin erhalten Sie von uns den zugehörigen Zoom-Link.
Anmeldung zur Kombi-Schulung
ca. 4 Wochen vor dem gemeinsamen Termin: Verschicken der Zugangsdaten zum s@lt-Kurs
bis ca. 3 Tage vor dem gemeinsamen Termin: Bearbeitung des s@lt-Kurses (genaue Frist wird mitgeteilt)
Bei erfolgreich abgeschlossenem s@lt-Kurs erhalten Sie wenige Tage vor dem gemeinsamen Termin die Zoom-Daten
Teilnahme am gemeinsamen Termin
